Die neue Energieetikette bringt mehr Klarheit

Salome Kern, Dietlikon 01.03.2021

Die aktuellen Energieetiketten für Elektrogeräten sind unübersichtlich: Die Mehrheit der Produkte befindet sich schon in den obersten Effizienzklassen. Mit der Änderung der Energieeffizienzverordnung werden die verschärften EU-Vorschriften teilweise ins Schweizer Recht übernommen. Ein neues Label hilft dem Konsumenten bei der Auswahl von energiesparenden Produkten.

Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke - elektronische Geräte sollen weniger Strom verbrauchen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen. Mit dieser Revision werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräten in das Schweizer Recht übernommen. 

 

Neue Energieetiketten mit einheitlicher Skala

Ein Teil der Revision sind die neuen Energieetiketten, die ab dem 1. März 2021 eingeführt werden. EP: unterstützt als Partner die Initiative New Label, die die Einführung der neuen Etiketten reibungslos gestalten wollen.
In Zukunft gibt es für alle Produktgruppen eine einheitliche Effizienzskala, die Klassen reichen von A bis G. Heute haben viele Kategorien eine Skala von A+++ bis D, doch das ist unübersichtlich für den Konsumenten. Deshalb ist die Erweiterung mit A+ nicht mehr vorgesehen, was bedeutet, dass aus A++ die Klasse B oder C wird.

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Das sind die Vorteile für den Konsumenten:

Die neuen Etiketten bringen dem Kunden in erster Linie eine bessere Übersicht. Seit 25 Jahren verfolgt das EU-Energielabel das Ziel, Konsumenten und gewerbliche Beschaffer bei der Auswahl von energieeffizienten Produkten zu unterstützen. Und das mit Erfolg: Der Energieverbrauch und die Energiekosten konnten stark reduziert werden dank dem Angebot und der Nachfrage an energiesparenden Produkten. Das gilt nicht nur für den Handel, auch im Bereich der Industrie hatte das Label einen richtungsweisenden Einfluss auf deren Entwicklung.

Das Problem heute ist, dass das Bewertungsschema A+++/G, das vor 20 Jahren eingeführt wurde, nicht mehr effektiv ist: Die Mehrheit der Produkte befinden sich bereits in den obersten Effizienzklassen. Dank des technischen Fortschritts sind Haushaltsgeräte jetzt viel sparsamer im Energieverbrauch als damals. Das macht die Auswahl von den Kunden komplizierter, da der Effizienz-Vergleich erschwert wird. Ausserdem ist der Anreiz für Hersteller, noch effizientere und damit energiesparende Produkte zu produzieren, verloren gegangen. Ein weiteres Problem ist, dass jede Gerätegruppe ihre eigene Skala hat.

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Diese Produktgruppe sind davon betroffen

Die Umstellung ist in Schritten geplant, dieses Jahr erhalten die ersten Produktgruppen das neue Label:

  • TV-Geräte und elektronische Displays
  • Haushaltskühl- und Gefriergeräte und Weinkühlschränke
  • Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Beleuchtungsprodukte


Neu erhalten auch Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion ein Label, dieses ist aber nur für gewerbliche Käufer relevant. Die weiteren Produkte werden auf das neue Label umgestellt, sobald die EU-Verordnungen in Kraft getreten sind. Die Einführung im Handel ist frühestens 2022 zu erwarten. Das gilt unter anderem für Produkte wie Klimageräte, Trockner, Staubsauger oder Warmwasserbereiter. 

Oberste Effizienzklasse A bleibt frei

Neben der einheitlichen Effizienzskala von A bis G wird in Zukunft der Energieverbrauch prominenter und einheitlicher dargestellt. Die Daten zum Verbrauch und der Effizienz basieren auf neuen Testmethoden. Für eine bessere Übersicht sorgen die vorgeschriebenen Piktogramme, die über wichtige Produkteigenschaften informieren. Einige davon haben schon vorher existiert und wurden nun grafisch adaptiert, andere sind neu dazugekommen.

Zu Beginn der Einführung werden die effizientesten Produkte in die Klassen B oder C eingeteilt, somit bleibt die oberste Effizienzklasse A frei. Die Idee dahinter ist, in der neuen Energieetikette Platz zu reservieren für weitere Verbesserungen. Die Detailkriterien für die Abgrenzung der Klassen werden regelmässig angepasst - entsprechend der Entwicklung von Markt und Technologie.
 

Weitere Änderungen in der Energieeffizienzverordnung

Neben den neuen Energieetiketten bringt die Energieeffizienzverordnung weitere Änderungen mit sich. So muss in Zukunft auch in Verkaufsunterlagen, in der Werbung und beim Online-Verkauf nicht nur die effektive Effizienzklasse des Gerätes, sondern auch der verfügbare Bereich der Klassen angegeben werden.
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Die Schweiz übernimmt die Anforderungen an die Ressourceneffizienz ebenfalls von der EU. Das betrifft unter anderem die Voraussetzungen an Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wiederverwendung. Für Hersteller heisst das: Mindestens sieben Jahre müssen beispielsweise für Kühlgeräte Ersatzteile verfügbar sein. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem das letzte Exemplar des Modells zum Verkauf bereitgestellt wurde. Diese Anforderungen gelten für Server und Datenspeicher sowie alle Produktgruppen mit neuen Energieetiketten.

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Salome KernEP:Redaktion / Journalistin
Jenseits des Tellerrandes findet das Leben statt und genau dort suche ich täglich nach Inspiration.
Am liebsten im Kopfstand, denn neue Perspektiven schaffen neue Welten.